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Bildungskredit Teil 2

Regelungen des Bildungskredites

Der Bildungskredit ist eine Finanzierungsmöglichkeit der Bundesregierung. Die günstigen Konditionen des Bildungskredits sind möglich, weil der Bund eine Ausfallbürgerschaft gegenüber der Kreditanstalt übernimmt und so dem Auszubildenden eine Bundesgarantie gewährt. Der Bildungskredit kann unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Schülers und seiner Eltern beantragt werden. Einen Rechtsanspruch, dass der Bildungskredit gewährt wird, gibt es jedoch nicht.

Auszahlung des Bildungskredites

Im Modell des Bildungskredits der Bundesregierung erhält der Auszubildende in der Regel eine Rate von 300 Euro im Monat – die maximale Förderung über einen Zeitraum von zwei Jahren kann also 7200 Euro betragen. Ab Beginn der Auszahlung wird der Kredit verzinst, bis zur Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. DieKreditanstalt für Wiederaufbau veranschlagt für den Bildungskredit momentan einen effektiven Jahreszins von 5,96 Prozent (Stand: 01.04.2008).


Rückzahlung des Bildungskredits

Nach einer Frist von vier Jahren nach der ersten Auszahlung beginnt die Rückzahlung mit Raten von jeweils 120 Euro im Monat. Die Rückzahlung kann auch vor Ablauf dieser Frist und auch im Ganzen oder teilweise erfolgen. Sollte derjenige, der den Bildungskredit erhalten hat, rückzahlungsunfähig sein, tritt die Bürgschaft des Bundes in Kraft und das Bundesverwaltungsamt zieht die noch offene Rückforderung ein.

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